Das Förderprogramm des Landes NRW bietet Beschäftigten und Berufsrückkehrenden in NRW die Möglichkeit, sich kostenfrei beraten zu lassen. Inhalte der Beratung können sein:
· Berufliche Veränderungswünsche
· Berufliche Weiterbildung
· Berufsrückkehr (nach einer familiären Unterbrechung der Berufstätigkeit)
· Basisberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener
Berufsqualifikationen
Mit qualifizierten Berater*innen können Sie Ihre berufliche Situation besprechen und gemeinsam Zielvorstellungen, Veränderungsmöglichkeiten und Umsetzungsschritte erarbeiten. Die Beratung kann bis zu neun Stunden umfassen.
Ein Teil der Beratungsstellen zur beruflichen Entwicklung (BBE) hat sich auf die Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen spezialisiert.Die Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen wird im Rahmen der Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) angeboten. Das ESF-geförderte Angebot richtet sich an alle, die ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und für ihre berufliche Laufbahn nutzen wollen.
Die Fachberatung vermittelt umfassende Information über gesetzliche Rahmenbedingungen, Handlungsmöglichkeiten und den Ablauf des Anerkennungsverfahrens. Sie begleitet die Antragstellenden im Verfahren und unterstützt insbesondere bei Anforderungen der Anerkennungsstelle für die Gleichwertigkeitsprüfung von beruflichen Qualifikationen.
Die Fachberatung erläutert Bescheide und Auflagen, die bei einer Teilanerkennung gemacht werden. Sie hilft, eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme zur Erlangung einer Gleichwertigkeitsfeststellung zu finden, außerdem berät sie bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten für eventuelle Qualifizierungsmaßnahmen.